AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Durchführung von Feuerwerken sowie Effekten bei Hochzeiten, Veranstaltungen etc.

Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde gelten unsere dem Vertragspartner hier bekannt gegebenen AGB.

1. Geltungsbereich

Mit der Unterzeichnung einer Vereinbarung bzw. der Begleichung der Anzahlung oder der Vorabrechnung zur Durchführung eines Termins treten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, in Kraft. Diese regeln die Zusammenarbeit zwischen The-Art-Of-Fireworks und dem Vertragspartner, nachfolgend als Kunde(n) bezeichnet.

Alle Abweichungen von den AGB, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

2. Leistungen und Pflichten von The-Art-Of-Fireworks

The-Art-Of-Fireworks übernimmt im Auftrag des Kunden die Planung und Konzeption sowie die Durchführung des gebuchten Termins.
Dazu gehören unter anderem auch die Gestaltung, Produktion und Choreographie des Feuerwerks oder der Effekte.
Bei Hochzeiten die Bereitstellung der entsprechenden Geräte sowie dem benötigtem Zubehör. Die Bedienung übernimmt The-Art-Of-Fireworks.

Voraussetzung für die Durchführung eines Feuerwerks ist die schriftliche Einverständniserklärung der Grundeigentümer, auf deren Gelände das Feuerwerk gezündet werden soll sowie das Vorliegen aller erforderlichen behördlichen Bescheide.
The-Art-Of-Fireworks stellt, entsprechend den Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes, das Ansuchen um die Genehmigung des Feuerwerks bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat, Gemeinde oder Bundespolizeidirektion).

3. Pflichten des Kunden

Dem Kunden kommt die Veranstaltereigenschaft zu.
Er tritt gegenüber den Behörden als Veranstalter auf und ist als dieser für die Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

Der Kunde sorgt, gemäß der getroffenen Vereinbarung, für die Einhaltung der örtlichen Rahmenbedingungen die eine sichere und professionelle Durchführung des Feuerwerks ermöglichen. Dazu gehören insbesondere:

  • eine freie Zufahrt zum Abbrennplatz ab dem vereinbarten Zeitpunkt
  • ausreichend Parkplätze für Technikfahrzeuge gemäß Vereinbarung
  • einen dauerhaften Zugang zu einer Stromversorgung (220V Wechselspannung)

Der Kunde hat den Sicherheitsanordnungen des verantwortlichen Mitarbeiters Folge zu leisten, anderenfalls ist The-Art-Of-Fireworks berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall sind alle angefallene Kosten und Auslagen von The-Art-Of-Fireworks vom Kunden zu tragen.

4. Entgelte und Bezahlung

Das Entgelt für einen Termin, wird in schriftlicher Form im Rahmen eines Angebotes oder einer Preisinfo per E-Mail verbindlich festgelegt.
Nach Bestätigung des Angebotes vom Kunden wird in der Regel bei Hochzeiten eine Anzahlung vereinbart, diese ist innerhalb von 14 Tagen verbindlich zu bezahlen.
Der restliche offene Betrag wird am Tag des Termins beim Termin fällig und ist vor dem Aufbau zu bezahlen.

Bei Feuerwerken werden individuell gesonderte Absprachen getroffen hier wird im Angebot entsprechend vermerkt wie die Bezahlung zu erfolgen hat.

5. Stornobedingungen Feuerwerke

Der Kunde hat das Recht die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren. Ein Rücktritt durch den Kunden ist ohne Stornogebühr bis spätestens 30 Tage vor dem Termin per eingeschriebenen Brief an:
The-Art-Of-Fireworks
E.-Rosmanith Straße 13
3464 Hausleiten

möglich.
In diesem Fall sind lediglich eventuell angefallenen Gebühren für behördliche Genehmigungen vom Kunden zu entrichten.

Bei einem Rücktritt innerhalb einer noch kürzeren Frist vor dem Feuerwerkstermin fallen folgende Stornogebühren an:

  • bis 14 Tage vor Feuerwerkstermin 25%
  • bis 7 Tage vor Feuerwerkstermin 50%
  • ab 3 Tage vor Feuerwerkstermin 80%
Die Fälligkeit tritt binnen 7 Tagen nach Rechnungslegung ein.

Sollte das Feuerwerk aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, kann der Kunde das Feuerwerk einmalig auf einem anderen Zeitpunkt zum vereinbarten Entgelt verschieben.
Sollte im Laufe des Feuerwerksabends Regen oder Schneefall einsetzen und ist das Feuerwerk bereits aufgebaut muss es gezündet werden. Verschiebungen bis max. 24 Stunden (sofern behördlich genehmigt) sind aber möglich. Eventuell anfallende Zusatzkosten für einen Wachdienst sind vom Kunden zu tragen.
Wird das Feuerwerk aus Gründen höherer Gewalt von Seiten der The-Art-Of-Fireworks abgesagt, so werden sämtlich entrichtete Entgelte ohne Zinsen an den Kunden binnen 5 Tagen zurückbezahlt.
Werden vom Kunden die schriftlich festgehaltenen Vereinbarungen, sowie die Punkte der AGB nicht eingehalten, so steht The-Art-Of-Fireworks ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. In diesem Fall verbleiben bereits geleistete Entgelte The-Art-Of-Fireworks.

5.1 Stornobedingungen Indoor Effekte bei Hochzeiten

Der Kunde hat das Recht die Auftragserteilung jederzeit zu stornieren.
Ein Rücktritt durch den Kunden ist ohne Stornogebühr bis spätestens 20 Tage vor dem Termin per eingeschriebenen Brief an:
The-Art-Of-Fireworks
E.-Rosmanith Straße 13
3464 Hausleiten

möglich.
Bei einem Rücktritt innerhalb einer noch kürzeren Frist vor dem Termin wird eine ggfs. bereits geleistete Anzahlung als Bearbeitungsgebühr / Stornogebühr einbehalten.
Sollte der Termin aus Gründen höherer Gewalt nicht durchgeführt werden können, kann der Kunde den Termin ( hier wird mit dem Kunden individuell gesprochen ) auf einen anderen Zeitpunkt zum vereinbarten Entgelt verschieben, sollte der Termin auch nach mehreren Verschiebungen nicht zu stande kommen und der Kunde storniert im Anschluss dann verbleibt die Anzahlung bei The-Art-Of-Fireworks als Bearbeitungsgebühr / Stornogebühr.

6. Urheber- und Vervielfältigungsrecht

The-Art-Of-Fireworks ist – sofern keine ausdrückliche anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt selbst hergestellte Bilder/Videos zu Werbezwecken zu verwenden. Der Kunde erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB. Der Kunde erteilt auch unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen seine Einwilligung, dass die durch uns hergestellten Bilder/Videos im Sinne einer Veröffentlichung zu Werbezwecken verarbeitet werden dürfen. Dieses erfolgt auf den eigenen Webseiten und auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Facebook und Instagram) zu Referenzzwecken.
Das Einverständnis des Kunden ist Buchungsvoraussetzung.

7. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

8. Erfüllungsort/Gerichtsstand

Der Erfüllungsort jeglicher Verpflichtung ist der Firmensitz von The-Art-Of-Fireworks.
Es wird vereinbart, dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien aus diesem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg ist.